Ich habe eine Frage an die #Juristen und #Marken-Rechtsexperten vor Ort: Müssen Veranstaltungen die in der Vergangenenheit unter "Lichterglanz", bzw. "Weihnachtswald" angemeldet wurden tatsächlich "#Markenrecht" verletzen, so dassdie Veranstalter zur Umfirmierung gezwungen sind?