Aus gegebenem Anlass (Nr. 5487) weisen wir noch mal darauf hin, dass es keine Grundlage gibt als #Vermieter, den #Mieter zum Einbau einer #Einspeisesteckdose (eines bestimmten Herstellers) zu verpflichten. #Steckersolar heißt Schukosteckersolar!
Siehe VDE PM 2024/18, tweet des Präsidenten der @BNetzA vom 29.12.2022 und Stellungnahme von @VQuaschning und Joseph Bergner vom 28.2.2025. (unter: https://balkon.solar/news/2025/03/01/steckersolar-mit-normaler-steckdose-erst-ab-neuer-norm/)