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#vorgehen

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Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

DegitalisierungSystemisch achtloses Vorgehen

Deepfake-Verbot, Online-Alterskontrollen und Registermodernisierung haben eines gemeinsam: Es fehlt der Blick aufs Ganze. Eine Kolumne und ein Appell für einen differenzierteren und systemischen Blick auf Probleme und vermeintliche Lösungen.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Pavel Neznanov

Manchmal ist die Themenfindung für diese Kolumne nicht ganz einfach. Viele mögliche Themen, aber kein so wirklicher roter Faden. Erst mal recherchieren, was da so relevant zu sein scheint in den letzten Tagen und vergangenen Wochen:

Das ist alles irgendwie … vom Vorgehen her ziemlich am vollumfänglichen Problemfeld vorbei, und zwar übergreifend. Aus diesem diffusen Feld von Halb- bis Nichtlösungen von Problemen mittels digitaler Vorhaben kommen wir deshalb ganz präzise zu dieser Degitalisierung an diesem Sonntag. Thema: systemisch achtloses Vorgehen.

In dieser Kolumne soll es um einen etwas weiteren Blick auf drei vermeintliche Lösungen für digitale Probleme gehen, bei denen das Gesamtsystem um das Problem herum weit stärker mit betrachtet werden sollte. Eine systemische Sichtweise also, um die Probleme dieser Detaillösungen aufzuzeigen. Oftmals würde eine solche Sichtweise bei vielen digitalen Vorhaben durchaus helfen – um nachher nicht wieder auf die Nase zu fallen.

Beginnen wir beim ersten Beispiel, der juristischen Keule: dem Verbot.

Technik einfach verbieten

Der technologische Wandel im digitalen Zeitalter geht oftmals rasant vor sich und bringt Entwicklungen hervor, die in ihrer Dynamik eher schwer einzudämmen sind. Augenscheinlich fällt das im Kontext von sogenannten Deepfakes auf. Spätestens seit dem Olaf-Scholz-Fake des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) zum vermeintlichen AfD-Verbot und dessen Verbot ist das Thema auch in der deutschen Politik angekommen. Es wird nach Lösungen gesucht – zumindest in juristischer Form.

Die juristische Keule des Vorschlags eines „Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes“ haut da erst einmal drauf und versucht – in vermeintlich gutem Willen – die Verbreitung von Deepfakes ganz einzudämmen. Erstverbreitung unter Strafe, okay, aber dann auch erstmal jede weitere Verbreitung ebenso unter Strafe stellen. Nicht ganz zu Ende gedacht im System. Weil dann schon das bloße Hinweisen auf Deepfakes zum Problem werden kann. Systemisch achtlos.

Gesetzvorschläge wie der Deepfake-Vorstoß werden darüber hinaus wohl eher Einzelne treffen. Professionelle Desinformationskrieger wie russische Desinformationstruppen mit ihren durchautomatisierten digitalen Kommandostrukturen mit Botfarmen werden sich davon sicher nicht abhalten lassen. Systemisch betrachtet also eher ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein.

Historisch betrachtet sind Fakes ohnehin oftmals ein Instrument der Mächtigen. Pharao Ramses II. etwa schönte den Ausgang der Schlacht um Kadesch 1274 vor Christus, der erste große bekannte Fake der Geschichte. Otto von Bismarck fakte 1870 den Inhalt der Emser Depesche und begünstigte damit einen Krieg gegen Frankreich.

Generell werden durch ein Verbot Fakes wie auch die Verbreitung von Deepfakes sicher nicht verschwinden – auch durch spezielle Gesetze für Deepfakes nicht. Sie werden aber wohl schwerer zu melden werden. Das ändert nichts daran, dass Deepfakes ein Problem sein können – nur gibt es systemisch gesellschaftlich lohnenswertere Ansatzpunkte abseits von technischen Maßnahmen, an denen sich die massenhafte Verbreitung von Deepfakes wahrscheinlich besser eindämmen ließe. Digitalkompetenz und Medienkompetenz sowie eine gesunde skeptische Grundhaltung etwa – never trust, always verify. Aber das ist kein einfacher Aktionismus im Sinne eines Gesetzesvorschlags.

One-Time-Anonymitätsnachweis

Digitalvorhaben in dieser Zeit haben immerhin an manchen Stellen erkannt, dass Privacy in der Umsetzung von digitalpolitischen Vorhaben dazu führen kann, dass bestimmte eher leidige Pflichten im digitalen Raum eher akzeptiert werden. Spätestens seit der Diskussion um die Corona-Warn-App zu ihrem Beginn 2020 ist ein gewisses Bemühen um Privacy in vielen digitalpolitischen Vorhaben zumindest stärker erkennbar.

Aktuelles Beispiel: Online-Alterskontrollen zum Jugendschutz. Privatsphäre-schonend soll die geforderte Lösung sein, mit der Jugendliche bei Online-Diensten wie TikTok ihr Alter nachweisen müssen. Der Fokus der Anwendung liege auf „Datensparsamkeit und Anonymität der Nutzenden“.

Folglich wurde eine grundsätzlich vielversprechende Lösung präsentiert, die sogar mit einer Art Zero-Knowledge-Proof zu arbeiten verspricht. Über eine zufällige Nummer für eine Alterskohorte wird bei einer dritten Stelle wie etwa einer Bank das dort vorliegende Alter der Person nachgewiesen. Nur über die Nummer wird dann rückgemeldet, ob eine bestimmte Altersgruppe erreicht ist, um einen Dienst zu nutzen. Es wird im Sinne von „Zero Knowledge“ nur eine bestimmte Eigenschaft bestätigt. Das genaue Geburtsdatum oder andere Daten der Person werden nicht bekannt.

Das klingt erst mal ganz schick und toll. Allerdings ist eine Lösung zum Altersnachweis im Internet entweder technisch lückenhaft, weil sie einfach umgangen werden kann, wenn sie beispielsweise über Browser-Add-ons integriert würde. Auf der Seite einer besonders robusten Lösung würde ein starker Altersnachweis, tief in den Untiefen des Betriebssystems, beginnen, Anonymität im Internet aufzubrechen. Es ist also systemisch relativ egal, ob der eine Altersnachweis anonym erfolgt. Das ganze System ist so nicht zu retten – entweder weil es leicht zu umgehen wäre oder weil es nicht mehr anonym wäre.

Systemisch also auch wieder daneben, trotz guter Ansätze in den Details der Umsetzung.

Kompensation für systemische Risiken

Kommen wir zum dritten Beispiel, bei dem das Kind schon etwas in den Brunnen gefallen ist: die Registermodernisierung. Nach jahrelanger Diskussion um die Steuer-ID als eindeutige lebenslange Nummer für alle Bürger*innen wurde nun vom Bundesrat das Datenschutzcockpit verabschiedet.

Eindeutige Nummern oder Merkmale für Menschen scheinen so bequem, einfach und sicher zu sein. So sicher wie Biometrie als Zugangscode. Bequem zwar, aber wenn Merkmale dieser Art massenhaft bekannt werden, dann führt das zu massiven Problemen im Gesamtsystem. Wer bestimmte tiefgreifende Merkmale so tief in IT-Systeme einbaut, dass sie kaum mehr entfernt werden können, steht im Falle eines Falles ziemlich doof da. Einmal bitte alle eindeutigen Nummern oder Merkmale in allen Systemen auf einmal austauschen, bitte!

Transparenz über das, was möglicherweise abgeflossen ist oder auf was unrechtmäßig zugegriffen wurde, hilft dann auch nicht mehr viel.

Nichtsdestotrotz forderte erst diese Woche der Verband der Privaten Krankenversicherungen eine automatische Einführung der lebenslangen Krankenversicherungsnummer auch für Privatpatient*innen – also mehr lebenslange, eindeutige Nummern.

Auch hier fehlt der systemische Blick auf das Gesamtsystem und das, was so eine ID-Nummer eigentlich alles gleichzeitig tun soll – oder eben vielleicht besser nicht.

In der vereinfachten Sichtweise sind ID-Nummern furchtbar praktisch, um bestimmte Personen eindeutig schnell zu finden. Um Hans Müller aus Frankfurt am Main von Hans Müller aus Frankfurt an der Oder zu unterscheiden etwa, wenn beide im Jahr 1975 Geburtstag haben. Soweit, so eindeutig.

Kettet man noch die Verknüpfung von verschiedenen Datensätzen zu einer Person an diese eine Nummer, klingt es erstmal logisch und einfach, das mit der einen Nummer zu tun. Es führt systemisch aber genau zu den Problemen mit einem System, bei dem es keine technische Kontrolle mehr gegen Profilierung gibt, wenn es jemand drauf anlegt. Ein neues systemisches Risiko, das eine solche vereinfachte Anwendung einer technischen Lösung erst neu schafft. Und nein, ein „Verknüpfen rechtlich verboten“ interessiert Cyber-Angreifer*innen in dem Fall auch nicht.

Privatsphäre-schonende Gesamtansätze wie etwa in Österreich wären auch hier möglich gewesen, um systemische Risiken zu minimieren. Nur ist diese Diskussion bei einem System, das sich schon um eine „verfassungsrechtliche Kompensation“ seiner eigenen systemischen Fehler Gedanken macht, eher schon zu spät.

Shifting Baselines

Flankiert wird die Einführung dieser technischen Maßnahmen und Halblösungen wie in den drei Beispielen oftmals mit einer medialen Darstellung, dass diese Lösungen ja mehr Transparenz, „Empowerment“ und Sicherheit bringen würden.

Oftmals wird aber auch still und leise unsere Baseline verschoben, wie Bruce Schneier und Barath Raghavan die Entwicklung von der Einstellung zur Privatsphäre in den letzten Jahren treffend beschreiben.

Auch wenn es mühsam in der Diskussion erscheint und es vielleicht nicht unbedingt schneller zum Ergebnis führt, würde ein differenzierter, systemischer Blick helfen: auf das, was wir da eigentlich neu an digitalen Problemen schaffen. Und was wir an Möglichkeiten und individuellen Rechten verlieren. Denn am Ende lässt sich der gesamtgesellschaftliche Impact nicht achtlos übergehen. Auch wenn der Impuls für eine halbgare Lösung vielleicht gar nicht falsch war.

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Author: Bianca Kastl

https://www.bachhausen.de/degitalisierung-systemisch-achtloses-vorgehen/

24. April 2024 Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose: Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030. „Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen…

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https://www.bachhausen.de/gemeinsam-gegen-wohnungslosigkeit-vorgehen/

Die SPD im Kölner Norden · Gemeinsam gegen Wohnungslosigkeit vorgehenHeute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in…

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde und Extremisten – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“ bzw. Pandemie-Leugner, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen

Seit einiger Zeit befassen wir uns auch juristisch überdurchschnittlich oft nur mit der AfD. Einerseits mit der Petition zur Überprüfung eines AfD-Verbotes, andererseits aber immer wieder mit Urteilen gegen ihre (Ex)-Mitglieder. Erst Freitag kam die Information, dass nun auch der sächsische Landesverband der AfD als extremistisch eingestuft wurde. Somit gelten bereits drei Landesverbände als gesichert extremistisch: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nahezu alle anderen Landesverbände sind schon als Verdachtsfälle eingestuft. Vorletzte Woche gab es ein komplettes AfD-Spezial – es fiel uns nicht schwer, einen ganzen Artikel nur mit Urteilen von AfD-Extremisten zu füllen, letzte Woche erhielt dann auch noch Beatrix von Storch ihre passende Strafe und diese Woche dreht es sich auch wieder viel um die AfD – und ihre Ex-Mitglieder. Aber nicht nur.

Urteile der Woche (KW 49): Beatrix von Storch muss Strafe zahlen

1. Bundesverwaltungsgericht beschließt harte Linie gegen Pandemie-Leugner

Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, wonach Staatsdiener, die Verschwörungsmythen verbreiten oder die Pandemiepolitik als „diktatorisch“ bezeichnen, disziplinarische Maßnahmen, einschließlich des Verlustes ihres Dienstverhältnisses, erleiden können. Diese Entscheidung erstreckt sich nun auch auf die Verbreitung von Corona-Verschwörungsmythen, wie die Süddeutsche berichtet. In einem spezifischen Fall hat das Gericht einen ehemaligen Bundeswehr-Hauptmann verurteilt, der auf Facebook die Pandemiepolitik der Bundesregierung kritisiert und von einer „aufkommenden Diktatur“ gesprochen hatte. Diese Aussagen wurden als Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue bewertet, woraufhin der Staat berechtigt war, sein Ruhegehalt zu kürzen.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die aktuelle Einstufung der sogenannten Querdenker-Bewegung als extremistisch durch die Verfassungsschutzämter seit 2021. Obwohl diese Gruppe kein eigenes politisches Programm verfolgt und keine Diktatur befürwortet, werden ihre Aktivitäten als „Diffamierung und Delegitimierung des Staates“ angesehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auffassung bestätigt und betont, dass die Entscheidung auch auf andere Staatsdiener anwendbar ist. Es wird klargestellt, dass Kritik an der Regierung oder an rechtlichen Regelungen grundsätzlich legitim ist, solange sie nicht in Diffamierung oder illegitimen Aktionen gegen staatliche Organe mündet.

Interessant ist, dass der betroffene Ex-Offizier in einer unteren Instanz, dem Truppendienstgericht Süd, zunächst freigesprochen wurde, indem er sich auf seine Meinungsfreiheit berief. Er behauptete, seine Äußerungen im Internet seien satirisch überspitzt gewesen, wie die Süddeutsche berichtet. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach jedoch dieser Auffassung und verurteilte ihn für seine Äußerungen auf Facebook, in denen er die Corona-Politik der Bundesregierung heftig kritisiert und sie mit extremistischen Regimen verglichen hatte. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.

2. Über 85.000 € Geldstrafe für Ex-AfD-Landtagsabgeordneten Fiechtner

Dr. Heinrich Fiechtner, Mediziner, fiel spätestens in der Corona-Pandemie mit Aussagen auf, die den Rechtsstaat delegitimierten. 2013 gründete er die AfD mit und gehörte dem mittlerweile aufgelösten Flügel an. Auch als er noch Abgeordneter für die AfD im Baden-Württembergischen Landtag war, bezeichnete er den damaligen Direktor des Landtags als „antidemokratische Ratte“. 2017 trat er dann aus der AfD aus. Das war zu einer Zeit, in der die AfD-Spitzen noch engagiert dagegen vorgingen, sobald Strafverfahren gegen ihre Mitglieder anhängig waren.

Ein früher Strafbefehl erstreckte sich über 38.000 € u.a. für Äußerungen, dass die Maske der „Hitlergruß unserer Zeit“ war, wie er 2021 auf einer Kundgebung in Erfurt auf einer Bühne tätigte. Weitere Punkte dieses Strafbefehls: Hausfriedensbruch, Verstöße bei Versammlungen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und weitere Beleidigungen. Es gab noch einige weitere Verfahren und Verurteilungen gegen Fiechtner.

Und nun kam diese Woche ein weiteres Urteil hinzu: 90 Tagessätze zu 150 € u.a. wegen Verwendung verbotener Zeichen (Hakenkreuz). Statt Genderstern soll er auf einem Sharepic ein Hakenkreuz verwendet haben. Weitere Punkte waren: Verharmlosung des Holocaust und Beleidigung. Letztlich soll er die Verhandlung mit dem NS-Volksgerichtshof verglichen haben. Rechtsmittel wird er sehr wahrscheinlich auch hier wieder einlegen.

Alles in allem müsste Fiechtner nun schon über 85.000 € an den Staat zahlen, Einsicht zeigt er bis heute nicht, im Gegenteil. Er radikalisiert sich weiter und trägt das Narrativ von einer „Deutschland GmbH“ durch die Welt. Man könnte ihn meiner Meinung nach definitiv den Reichsbürgern zuordnen.

3. AfD-Politiker: geldstrafe wegen queerfeindlicher Äußerungen

„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“. Ja klar, aber halt auch nur, wenn es nicht gegen Gesetze verstößt. Genau das muss jetzt der AfD-Kommunalpolitiker Peter Junker (ehemals CSU-Mitglied) noch einmal nachvollziehen lernen. Helfen dabei könnte ihm der Strafbefehl, welcher nun gegen ihn verhängt wurde. Auf dem Europa-Parteitag der AfD Ende August dieses Jahres beleidigte er queere Menschen auf übelste Art und Weise.

Wir reproduzieren diese kriminellen Äußerungen hier nicht, nur soviel: es reichte für einen Strafbefehl über 100 Tagessätze wegen Volksverhetzung. Eine Höhe nannte das Gericht aus Rücksicht auf seine Einkommensverhältnisse nicht. Zu unserer Überraschung hat Peter Junker den Strafbefehl akzeptiert und keinen Einspruch eingelegt, wie sonst eigentlich immer in dieser Kategorie. Das Urteil ist somit rechtskräftig, Junker gilt ab sofort als vorbestraft.

Auch er erhält der Vorbestrafte übrigens Rückendeckung von seiner Partei. Ausgerechnet von der queeren Bundessprecherin Alice Weidel. Auf die Frage im ARD-Sommerinterview, ob „offen radikal das neue Motto“ ihrer Partei sei, erwiderte sie: „in der AfD gebe es nun mal Meinungsfreiheit“.

Die Meinungsfreiheit endet jedoch dort, wo andere in ihrer Freiheit beschnitten werden. Oder um es mit den Worten des §130 Strafgesetzbuches zu sagen: wer „die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er (…) Teile der Bevölkerung (…) beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“, macht sich strafbar. Etwas, dass diese Partei offenbar weiß und bewusst macht. Wie unsere vielen Urteile zeigen dürften.

4. Ex-AfD-Funktionär muss Waffen abgeben und verliert Job bei der Bundespolizei

Bernd Pachal war Mitglied der AfD und in Berlin Marzahn-Hellersdorf zusätzlich im Fraktionsvorstand aktiv. Nebenbei leugnete er auch mal eben den Holocaust. Kurzzeitig bekannt wurde er auch durch sein Zitat: „Es gibt nur zwei deutsche Großstädte, Berlin und Wien“. 2020 verlor er seinen Job als Objektschützer bei der Bundespolizei, da das Oberverwaltungsgericht eine Verfassungsfeindlichkeit Pachals feststellte.

Pachal war zuständig für die Bewachung der Botschaft in Kabul, Afghanistan. Kurz auf den Austritt aus dem Staatsdienst erfolgte sein Austritt aus der AfD. Zum damaligen Zeitpunkt wollte man mit Kriminellen in der AfD noch nichts zu tun haben – zumindest nach außen. Im Oktober 2021 demonstrierte er vor der Zentrale des Senders rbb, beleidigte dabei einen Journalisten, der wiederum Anzeige erstattete. 

Diese Anzeige wurde nun vor Gericht verhandelt. Aber die Richterin hatte weitere Fragen. So zum Beispiel, ob er seine zwei Lang- und Kurzwaffen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts 2020 abgegeben habe. Sie musste nach eigenen Angaben insgesamt dreimal beim LKA nachfragen, ob er seine Waffen abgegeben habe, erst dann bekam sie eine Antwort und Pachal wurde aufgefordert seine Lang- und Kurzwaffen abzugeben. Laut LKA habe man das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus 2020 nicht gekannt.

Eine lange Liste rechter Vorfälle in der Polizei

Geldstrafe für Beleidigung 

Pachal wurde aufgrund dessen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt (gesamt 900 €). Die Höhe der Geldstrafe deutet darauf hin, dass er nach wie vor keiner geregelten Arbeit nachgeht. Weiterhin muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Der Tagesspiegel berichtet, dass die Richterin während einer Unterbrechung den Wachdienst alarmieren musste, weil das Publikum verbal aggressiv den Staatsanwalt und die Presse attackierte.

Laut Richterin habe er sich nicht einsichtig gezeigt. Das zeigte sich auch bei dem Verhalten der anwesenden Öffentlichkeit, die im Saal jubelten, als Bernd Pachal sagte, er würde dem Urteil widersprechen, da die Richterin befangen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Artikelbild: canva.com

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Sagt mal, was für #Baumaschinist:innen bedienen eigentlich den #Bagger? Gibt es Wege denen mal Infos zukommen zu lassen über das was hier wirklich geschieht?

#Kolleg:innen, stellt bitte sofort die #Arbeiten ein, den #Motor/das #Getriebe mindestens auf #Leerlauf, und verweigert die weitere sinnlose #Zerstörung von #Natur und #Zukunft künftiger #Generationen von #Lebewesen.

Diese #Kohle wird nicht mehr gebraucht, die ihr gerade gewinnen wollt (?) Sie soll offensichtlich nur noch gewonnen werden, um das Versprechen der #Vorstände dieses #Konzern|s an seine Geldgeber (die #Aktionäre) #Rendite zu organisieren, zu erfüllen. Dieses #Vorgehen ist schoflig!

Kolleg:innen, ihr macht euch #schuldig!

#Lützerath #Kapitalismus #menschenfeindlich #naturzerstörung #kannibalistisch #rücksichtslos #respektlos #egoistisch #egomanisch |e #selbstbefriedigung

#Vorgehen, wenn sich ein #Problem anmeldet.

In diesem #Fall ein #Wasserschaden.

#Korrespondenz mit dem #Vermieter #schrift​lich zum #Nachweis #unverzüglich​er #Reaktion;

Worum es im #weiter​en gehen wird:

1. #Ursache #beseitigen (läuft, #dauert aber an, wodurch das #zukünftig​e #Problem noch #deutlich​er ausfällt;
2. #Mietminderung;
Es ist klar, dass die #Arbeit​en zur #Schadensbeseitigung in #Form von #Trocknung​s- und #Renovierungsarbeiten #Einschränkung​en bedeuten;