Die #DVD hat in der Verbändeanhörung des BMI zur Änderung des BDSG eine Stellungnahme abgegeben.
Zur Ausnahme zum Auskunftsrecht (§ 34 BDSG Abs. 1) der Vorsitzende der DVD, Frank Spaeing: „Die Formulierung des Entwurfs ... eröffnet ein großes Tor für Digitalunternehmen den von ihnen verdateten Menschen ihre Datenschutzrechte zu verwehren.“