Das OLG Hamm findet, dass die #Panoramafreiheit nicht gilt, wenn man eine #Drohne benutzt, um das Foto zu machen. Doch, echt. Klingt absurd, aber wer weiß, wie der BGH das sehen wird? Revision wurde jedenfalls bereits eingelegt.
(Panoramafreiheit ist die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Wegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür eine Erlaubnis einholen zu müssen.)
https://www.rechtambild.de/2023/08/auf-hoehenflug-folgt-tiefer-fall-drohnenfotos-unzulaessig/