Der Verbraucherzentrale Bundesverband (#vzbv) hat beim OLG Stuttgart eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht, bei der es um die Nutzung der Lidl-Plus-App (g+) geht: der Discounter informiert die Kunden unzureichend darüber, dass sie die App-Rabatte nur erhalten, wenn sie dafür mit ihren persönlichen Daten zahlen.
https://www.golem.de/news/rabatte-fuer-persoenliche-daten-verbraucherschuetzer-klagen-gegen-lidl-plus-app-2504-195069.html
#Datenschutz #Verbraucherschutz
